Spritzer
Unternehmerprofil
Adolf Christian Brunner
Adolf Christian Brunner

Wissensdatenbank Brunner EDV - Alle Angaben ohne Gewähr.

Bundesgesetz: Weingesetz aus 2009

Weinbezeichnungsverordnung

 

 

1.) Herstellung von Spritzer - Führung im Kellerbuch

von der BKI.

Weinrechtlich handelt es sich je nach Alkoholgehalt um ein weinhaltiges Getränk (ab 7%vol.) oder einen weinhaltigen Cocktail (unter 7%vol.). Ersatzbezeichnung z.B. „Spritzer“ oder „G´spritzter“ ist zulässig. Eine Aromatisierung ist nicht zulässig.

 

Daher kann es unter der Kategorie „aromatisiertes …“ nicht subsumierbar** sein. Auch nicht unter alkoholarmer Wein. Bleibt eigentlich nur die Kategorie 67 Sonstige Erzeugnisse im Kellerbuch mit dem Hakerl Führung im amtlichen Kellerbuch. Als Gebinde ist der tatsächliche in der Flasche befindliche Weinanteil zu verwenden. Der Wein ist als Verschnitt mit dem Spritzer auszugleichen.

Siehe eigene Seite Brunner EDV

 

2.) Obstwein - Wein aus Direktträger Trauben

Wein - mit Echten Weinreben Anteil

 

In dieser PDF... Direktträger-Obstwein/Wein ist alles Wissenswerte von Ing. Franz Scheibenreif (BKI) zusammen gefasst. Bei Interesse lesen Sie sich diese Dokument vorher durch, da sich Erklärungen auf diese Dokument beziehen.

 

 

Erklärung:

Edle Weinrebe / Echte Weinrebe = Vitis vinifera

  • Delaware , Ripatella oder Concord haben einen Echte Weinreben (Vitis vinifera) Anteil daraus darf kein Obstwein sondern ausschließlich Wein erzeugt werden.
  •  Isabella ist keine Edeltraube sondern eine Direktträger Weinrebe, aus Ihr darf ausschließlich Obstwein erzeugt werden.

Obstwein mit Wein darf nicht miteinander verschnitten werden!

 

Hinweis zu Heckenwein/Heckentrauben. Wenn sie oben angeführte Heckentrauben von *Nachbarn etc, bekommen und das in Kleinmengen z.B. 100kg. ist es wichtig, dass Weine/Obstweine wie oben angeführt als Transportschein erfasst werden und fristgerecht nach 8 Tagen per Excel oder als Transportschein an die zuständige BKI übermittelt wird.

*Nachbarn: Wenn der Nachbar keine Betriebsnummer hat, ist diese nicht anzugeben sondern lediglich die Adresse anzugeben.

Hinweis: Im LBG Kellerbuch geben sie bitte die Zahl 0 oder 1 ein, ohne Nummer können sie nicht abspeichern.

 

Die Verordnung Obstwein hier...

 

Als Beispiel Transportschein in Excel Format...

 

 

Bei BKI Betriebsprüfungen sind diese Punkte zu beachten..

Anbei eine Checkliste für Betriebsrevisionen zur Verfügung gestellt BKI. Stand 02 2021

 

Kuzform...

 

 

 

Dies ist eine freiwillige Veröffentlichung von Brunner EDV. Alle Angaben ohne Gewähr.

Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Bundeskellereiinspektion.

 

**Subsumieren:

1.
bildungssprachlich
einem Oberbegriff unterordnen, unter einer Kategorie einordnen; unter einem Thema zusammenfassen
"einen Begriff einem anderen subsumieren"
2.
Rechtssprache
einen konkreten Sachverhalt dem Tatbestand (2) einer Rechtsnorm unterordnen; prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt den Merkmalen einer bestimmten Rechtsnorm entspricht

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