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Adolf Christian Brunner
Adolf Christian Brunner

Tipos Kassa was ist zu tun?

Was nach der Erfassung der Registrierkasse in Finanzonline zu tun ist...

Nach der Überprüfung des Startbeleges mit der App "BMF Belegcheck" bzw. über Webservice beginnt der laufende  Betrieb  der  Registrierkasse
Erfahren  Sie  nachfolgend  welche  Sicherungen  regelmäßg  vorzunehmen sind bzw. was im Falle eines Ausfalls der Registrierkasse zu tun ist:

 

1) Erstellung von Monatsbelegen 
Am  Ende  eines  jeden Monats  ist ein Monatsbeleg  zu erstellen. Dieser  Beleg ist der letzte  eines  jeden Monats  und  muss  daher  entweder  nach  dem  Ende  der Öffnungszeiten  oder  spätestens  am  nächsten Öffnungstag  (jedenfalls  vor  Beginn  der  Geschäftstätigkeit)  erzeugt  werden.  Gab  es  in  einem  Monat keine Geschäftstätigkeit (z.B. Saisongeschäfte), so ist auch kein Monatsbeleg zu erstellen
Die meisten Kassensysteme bieten eine eigene Funktion "Monatsabschluss" an. Der Monatsbeleg muss  erstellt, aber  im  Vergleich  zum  Startbeleg  nicht mit der App "BMF Belegcheck" überprüft  werden.  Jedenfalls muss  der  Monatsbeleg  im  Datenerfassungsprotokoll  aufscheinen.  Zusätzlich  wird  empfohlen,  diesen auch auszudrucken. 

 

2) Quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls - für Tipos Kassa siehe hier
Zusätzlich ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium (z.B. USB-Stick, externe Festplatte, gesicherter Server, etc.) unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Es ist empfehlenswert das Datenerfassungsprotokoll im Anschluss an die Erstellung des Monatsbeleges in den Monaten März, Juni, September und Dezember zu sichern. 

 

3) Erstellung und Überprüfung des Jahresbeleges
Am  Jahresende  ist  ein  Jahresbeleg  zu  erstellen.  Dieser  Jahresbeleg  muss  nicht  nur  ausgedruckt  und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden, sondern auch  bis zum 15. Februar des Folgejahres  überprüft werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Kassenhändler, ob Ihre Registrierkasse über eine eigene Funktion "Jahresbeleg" verfügt oder ob der Monatsbeleg für Dezember gleichzeitig der Jahresbeleg ist. 
Der Jahresbeleg  muss  nicht  zwingend  am  31.  Dezember  erzeugt  werden,  sondern  kann  auch  früher  (z.B. bei Saisonende) erstellt werden. Vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr muss der Jahresbeleg jedenfalls vorhanden sein. Der Jahresbeleg ist wie auch der Startbeleg mit der App "BMF Belegcheck", welche kostenlos sowohl im iTunes-Store als auch im Google Play Store zur Verfügung steht, zu überprüfen. 
Das Ergebnis der Überprüfung wird unmittelbar am Display des Handys angezeigt. 

 

4) Ausfall der Registrierkasse 
Bei Ausfall der Registrierkasse bzw. Verlust der Signaturkarte sind die Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse zu erfassen. Sollten Sie keine weitere Registrierkasse haben, so sind händische Belege (inkl. einer Zweitschrift) zu erstellen
- Nach der Fehlerbehebung sind die Zweitschriften in der Registrierkasse nachzuerfassen und zumindest 7 Jahre aufzubewahren
- Ist nur die Signaturkarte ausgefallen  (die  Registrierkasse  funktioniert  dagegen  problemlos),  so  kann  die  Registrierkasse  ohne  Signaturkarte  bis  zum  Ersatz  der  Signaturkarte  weiter  betrieben  werden.  Auf  den  Belegen  muss  jedoch  der Hinweis "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" an gebracht werden. 
Dauert der Ausfall der Signaturkarte länger  als  48  Stunden,  müssen  Beginn  und  Ende  des  Ausfalls  oder  die  gänzliche  Außerbetriebnahme binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden.

 

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

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