Tipos Kassa was ist zu tun?
Was nach der Erfassung der Registrierkasse in Finanzonline zu tun ist...
Nach der Überprüfung des Startbeleges mit der App "BMF Belegcheck" bzw. über Webservice beginnt der laufende Betrieb der Registrierkasse
Erfahren Sie nachfolgend welche Sicherungen regelmäßg vorzunehmen sind bzw. was im Falle eines Ausfalls der Registrierkasse zu tun ist:
1) Erstellung von Monatsbelegen
Am Ende eines jeden Monats ist ein Monatsbeleg zu erstellen. Dieser Beleg ist der letzte eines jeden Monats und muss daher entweder nach dem Ende der Öffnungszeiten oder spätestens am nächsten Öffnungstag (jedenfalls vor Beginn der Geschäftstätigkeit) erzeugt werden. Gab es in einem Monat keine Geschäftstätigkeit (z.B. Saisongeschäfte), so ist auch kein Monatsbeleg zu erstellen
Die meisten Kassensysteme bieten eine eigene Funktion "Monatsabschluss" an. Der Monatsbeleg muss erstellt, aber im Vergleich zum Startbeleg nicht mit der App "BMF Belegcheck" überprüft werden. Jedenfalls muss der Monatsbeleg im Datenerfassungsprotokoll aufscheinen. Zusätzlich wird empfohlen, diesen auch auszudrucken.
2) Quartalsweise Sicherung des Datenerfassungsprotokolls - für Tipos Kassa siehe hier
Zusätzlich ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium (z.B. USB-Stick, externe Festplatte, gesicherter Server, etc.) unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO mindestens 7 Jahre aufzubewahren. Es ist empfehlenswert das Datenerfassungsprotokoll im Anschluss an die Erstellung des Monatsbeleges in den Monaten März, Juni, September und Dezember zu sichern.
3) Erstellung und Überprüfung des Jahresbeleges
Am Jahresende ist ein Jahresbeleg zu erstellen. Dieser Jahresbeleg muss nicht nur ausgedruckt und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden, sondern auch bis zum 15. Februar des Folgejahres überprüft werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Kassenhändler, ob Ihre Registrierkasse über eine eigene Funktion "Jahresbeleg" verfügt oder ob der Monatsbeleg für Dezember gleichzeitig der Jahresbeleg ist.
Der Jahresbeleg muss nicht zwingend am 31. Dezember erzeugt werden, sondern kann auch früher (z.B. bei Saisonende) erstellt werden. Vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr muss der Jahresbeleg jedenfalls vorhanden sein. Der Jahresbeleg ist wie auch der Startbeleg mit der App "BMF Belegcheck", welche kostenlos sowohl im iTunes-Store als auch im Google Play Store zur Verfügung steht, zu überprüfen.
Das Ergebnis der Überprüfung wird unmittelbar am Display des Handys angezeigt.
4) Ausfall der Registrierkasse
Bei Ausfall der Registrierkasse bzw. Verlust der Signaturkarte sind die Geschäftsvorfälle auf einer anderen Registrierkasse zu erfassen. Sollten Sie keine weitere Registrierkasse haben, so sind händische Belege (inkl. einer Zweitschrift) zu erstellen
- Nach der Fehlerbehebung sind die Zweitschriften in der Registrierkasse nachzuerfassen und zumindest 7 Jahre aufzubewahren
- Ist nur die Signaturkarte ausgefallen (die Registrierkasse funktioniert dagegen problemlos), so kann die Registrierkasse ohne Signaturkarte bis zum Ersatz der Signaturkarte weiter betrieben werden. Auf den Belegen muss jedoch der Hinweis "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" an gebracht werden.
Dauert der Ausfall der Signaturkarte länger als 48 Stunden, müssen Beginn und Ende des Ausfalls oder die gänzliche Außerbetriebnahme binnen einer Woche über FinanzOnline gemeldet werden.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!